Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1. Allgemeines - Anwendungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der danumed Medizintechnik GmbH (im Folgenden: DANUMED) in der vorliegenden Fassung, gelten ab dem 15.04.2020, bis zur Veröffentlichung einer abweichenden Fassung, die die vorliegende Fassung ersetzt.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Gesellschaften des privaten Rechts sowie für gemischte juristische Personen, die teils öffentlich-rechtlich und teils privatrechtlich sind.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn DANUMED den Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Allen künftigen Rechtsgeschäften mit dem Besteller, bei denen DANUMED Produkte, Betriebsmittel oder Dienstleistungen anbietet und verkauft, liegen diese AGB zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von DANUMED ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. In diesem Fall gelten die AGB von DANUMED zusätzlich zu den AGB des Kunden.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer, die im Einzelfall getroffen werden, haben stets Vorrang vor AGB. Für die Gültigkeit solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung durch DANUMED erforderlich.
2. Abschluss des Vertrags
2.1 Die Angebote von DANUMED sind stets unverbindlich.
2.2 Die bei DANUMED eingehenden Kundenbestellungen sind ausschließlich als Aufforderung zu verstehen. Es steht DANUMED daher frei, das Angebot abzulehnen, mit einem Gegenangebot zu antworten oder es anzunehmen.
2. 3DANUMED genehmigt die Angebote der Gegenpartei durch eine gesonderte Auftragsbestätigung.
3. Lieferung
DANUMED liefert seine Produkte immer ab Werk (ab Lager oder Fabrik). Die Übergabe erfolgt, sobald die Ware an den Kunden oder einen Dritten (Spediteur o.ä.) übergeben wird. Damit geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware in derselben rechtlichen Sekunde auf den Kunden über. DANUMED behält sich diese Regelung vor, unabhängig davon, wer von den Parteien den Spediteur beauftragt hat oder wer von den Parteien die Frachtkosten trägt.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Produkte unverzüglich eine Wareneingangskontrolle in geeigneter Weise im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs durchzuführen. Abweichungen jeglicher Art sind DANUMED innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Eingang der Lieferung am vereinbarten Ort mitzuteilen.
4. Preise
Die vereinbarten Preise für Dienstleistungen jeglicher Art sowie andere angegebene Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. DANUMED kann die Rückerstattung der für den Versand von Produkten entrichteten Zölle verlangen, wenn Zölle anfallen. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich der Bestellung von Mindestmengen. Die Festlegung der Mindestmenge ist im jeweiligen Angebot aufgeführt. Alle anfallenden Kosten für eine angemessene Verpackung sind im Kaufpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt nicht für Transport- und Versicherungskosten; diese werden gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu verstehen.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist oder auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsfristen angegeben sind, ist jede Zahlung sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle noch ausstehenden Lieferungen sowie alle bereits erfolgten Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DANUMED, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises darauf bedarf. Darüber hinaus steht DANUMED ein Rückgaberecht hinsichtlich der gekauften Gegenstände zu, das bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sofort geltend gemacht werden kann.
7. Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
DANUMED überwacht den Herstellungsprozess mit seinen Produktionspartnern und verwaltet ein Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollsystem auf der Grundlage von EN ISO 13485. Die Produkte müssen in einer Reinraumumgebung hergestellt und verpackt werden.
8. Ansprüche wegen Sachmängeln, Haftung
Alle Ansprüche wegen der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware sind auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware beschränkt. Sollte die Ersatzlieferung fehlschlagen oder in sonstiger Weise unmöglich geworden sein, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder - soweit möglich - eine andere Ersatzlieferung zu bestellen; soweit in diesem Fall nicht nur unerhebliche Mängel vorliegen, kann der Käufer vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
Eine weitergehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt worden sind.
Darüber hinaus haftet DANUMED nicht für sonstige Verluste oder Kosten, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten entstehen. Darüber hinaus haftet DANUMED nicht, soweit in den vorstehenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. In Fällen der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Haftung von DANUMED auf die Produkthaftpflichtversicherung von DANUMED beschränkt. DANUMED verpflichtet sich, diese Versicherung oder eine nach Art und Inhalt gleichwertige Versicherung stets aufrechtzuerhalten.
9. Zusammenarbeit bei der Behandlung von Qualitätsbeschwerden oder Sicherheitsrisiken
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, zusammenzuarbeiten und einander alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die die andere Partei benötigt, um ihre Verpflichtungen in Bezug auf das Produkt gegenüber einer Regulierungsbehörde oder nach geltendem Recht zu erfüllen.
9.2 Im Falle von Qualitätsbeanstandungen oder Sicherheitsrisiken, die zu einer Haftung gegenüber Dritten führen können und/oder die eine Rückrufaktion erforderlich machen, sichert DANUMED dem Kunden eine unverzügliche und umfassende Unterstützung zu.
9.3 Im Falle einer Beanstandung hat der Kunde DANUMED umfassende Informationen über die Art der Beanstandung und Muster der betroffenen Produkte zur Verfügung zu stellen. Im Einvernehmen zwischen dem Kunden und DANUMED ist dann zu entscheiden, ob die beanstandeten Produkte als mangelhaft anzusehen sind oder nicht.
10. Rechte an geistigem Eigentum
Zu keinem Zeitpunkt der Transaktion werden Rechte an geistigem Eigentum einer der Parteien übertragen; insbesondere behält DANUMED alle Eigentumsrechte an Patenten, Produktions-Know-how, Marken und anderen Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte.
11. Vertraulichkeit
11. 1 Jede Partei verpflichtet sich, alle kaufmännischen und technischen Informationen und Kenntnisse über die andere Partei - insbesondere technische Zeichnungen, die Spezifikationen und die kaufmännischen und sonstigen Geschäftsbedingungen, die diesem Vertrag zugrunde liegen -, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten. Jede Partei wird diese vertraulichen Informationen nur denjenigen Personen zugänglich machen, die diese Informationen zur Erfüllung dieses Vertrages kennen müssen. Diese Personen sind auch durch die jeweilige Partei, die sie einsetzt, zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die vereinbarten Nutzungsbeschränkungen bleiben ebenso wie die Verpflichtung zur Vertraulichkeit auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
Die Verpflichtungen nach Abschnitt 11.1 gelten nicht für:
(a) vertrauliche Informationen, die ohne Verschulden der Partei, die die vertraulichen Informationen erworben hat, öffentlich zugänglich sind oder sein werden, oder
(b) vertrauliche Informationen, die dem Empfänger zum Zeitpunkt des Empfangs bereits bekannt waren, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet war; oder
(c) vertrauliche Informationen, die von einem Dritten erhalten wurden, der nach bestem Wissen und Gewissen der empfangenden Partei dazu befugt war; oder
(d) vertrauliche Informationen, die von der empfangenden Partei entwickelt werden oder wurden
unabhängig von diesem Abkommen.
11. 2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung hindert eine der Parteien nicht daran, diese Informationen einer zuständigen Behörde oder einem Gericht (einschließlich zuständiger Schiedsgerichte) offenzulegen, wenn dies gesetzlich oder durch Beschluss vorgeschrieben ist; in diesem Fall stellt die Partei, die die Informationen offenlegt, soweit zutreffend und erforderlich sicher, dass der Dritte, der diese Informationen erhält, an ähnliche Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nichtverwendung gebunden ist, wie sie in diesem Artikel beschrieben und festgelegt sind.
12. Höhere Gewalt
Wenn und soweit "höhere Gewalt" - hierzu zählen alle Umstände und Ereignisse, die von der betroffenen Partei trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Führung und Verwaltung der Geschäfte nicht hinreichend abgewendet oder beherrscht werden können, z.B. Naturkatastrophen, behördliche oder sonstige behördliche Anordnungen oder Beschränkungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitsstörungen, Mangel an Rohstoffen, Energie oder Leistungen Dritter, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Krieg, Sabotage, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Betriebsstörungen und Stromausfälle - die Erfüllung aller oder einzelner Verpflichtungen aus diesen AGB wesentlich beeinträchtigen, ist die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der dadurch verursachten Störung von den entsprechenden Verpflichtungen befreit. Die von einem Ereignis Höherer Gewalt betroffene Partei wird sich jedoch unverzüglich mit der anderen Partei in Verbindung setzen und sie über die voraussichtliche Dauer und das Ausmaß der dadurch verursachten Störung informieren; darüber hinaus wird die betroffene Partei alle Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt unverzüglich zu beseitigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
13.2 Gerichtsstand ist Regensburg, Deutschland.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige oder unwirksame Bedingung wird automatisch durch eine neue Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bedingung rechtlich am nächsten kommt.
13.4 Die Überschriften der Abschnitte dieser AGB dienen nur als Referenz, können nicht als Teil des Vertrages ausgelegt werden und dürfen nicht dazu verwendet werden, die Bedingungen dieser AGB zu definieren, einzuschränken, zu erweitern oder auszulegen, zumindest nicht auf Kosten von DANUMED.
13.5 Alle kaufmännischen Begriffe sind gemäß den INCOTERMS in der letzten von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung oder den INCOTERMS 2010 auszulegen.